Deutsche Rentenversicherung Bund spricht sich für Onlinewahlen bei künftigen Sozialwahlen aus – Vorreiterrolle der Ersatzkassen macht Schule!

Hamburg, 10.12.2023 (hrh). Nicht nur die für die Sozialversicherungswahlen zuständigen Stellen bei einem Großteil der Ersatzkassen, sondern auch der zuständige Bundeswahlbeauftragte, Peter Weiß, nahmen erhebliche Anstrengungen auf sich, um den Wahlberechtigten bei den diesjährigen Sozialwahlen eine Stimmabgabe per Onlinewahl zu ermöglichen. Die in der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen (AGuM) zusammengeschlossenen Versichertengemeinschaften waren mit der Organisation der Sozialwahl in der Onlinevariante sehr zufrieden.

Im Dialog mit den gewählten Selbst­ver­wal­te­rinnen und Selbst­ver­wal­tern der DRV Bund entstand der Wunsch, dass auch bei künftigen Sozial­wahlen die Online­wahl für die Renten­ver­si­che­rung frei geschaltet werden sollte. Die Vertre­ter­ver­samm­lung hat dies zwischen­zeit­lich beschlossen „Damit verfügt nun auch die DRV Bund neben der tradi­tio­nellen Wahl mit Stimm­zet­teln künftig über eine moderne, zukunfts­wei­sende Wahlva­ri­ante. Es besteht auch berech­tigte Hoffnung gerade jüngere Wähler­gruppen mit der Online­wahl anzuspre­chen“, freut sich Erich Balser der Vorsit­zende der AGuM. Der Presse­spre­cher der AGuM, Prof. Dr. Hans‑R. Hartweg, hat selbst online an der Sozial­wahl teilge­nommen und kann berichten: „Die Online­wahl hat nicht nur gut geklappt, sondern war auch leicht und schnell durch­zu­führen. Damit entfällt auch der lästige ‚Gang zur Post‘. Ich kann mir diese Wahlva­ri­ante auch für andere landes- und bundes­weite Wahlgänge sehr gut vorstellen.“

Die TK-Gemein­schaft, die BARMER Inter­es­sen­ver­tre­tung, die DAK Mitglie­der­ge­mein­schaft sowie die KKH-Versi­cher­ten­ge­mein­schaft traten bei der diesjäh­rigen Sozial­wahl zur Vertre­ter­ver­samm­lung der Deutschen Renten­ver­si­che­rung Bund im Rahmen einer Listen­ver­bin­dung an und konnten mit knapp 1,65 Mio. gewon­nenen (von insgesamt ca. 6,35 Mio. gültigen) Stimmen rund 26,2 % der Stimmen der Vertre­ter­ver­samm­lung auf sich vereinigen.

Das 30-köpfige Gremium besteht zur Hälfte aus Versi­cher­ten­ver­tre­te­rinnen und ‑vertre­tern und zur Hälfte aus Arbeit­ge­ber­ver­tre­te­rinnen und ‑vertre­tern. Das Parlament der Renten­ver­si­che­rung entscheidet über wichtige Themen der solida­risch finan­zierten Alters­vor­sorge sowie der Präven­tion und Rehabilitation.

Hierzu gehören u.a. der jährliche Beschluss über den Haushalt, die Abnahme der Jahres­rech­nung, die Entlas­tung des Direk­to­riums und nicht zuletzt nun auch die positive Entschei­dung der Selbst­ver­wal­tung über zukünftig auch online durch­zu­füh­rende Sozialwahlen.

 

AGuM Presse­mit­tei­lung 09 23 Dezember 2023

Leave a comment



Standpunkte

Standpunkte der AGuM zu diversen Themen.

Patientenrechte

Demnächst mehr

Links

Die wichtigsten Links

Presse

Beitragssatzerhöhungen bringen keine nachhaltige Lösung

Leitlinien zur Sozial- und
Gesellschafts­politik

Werden zur Zeit überarbeitet

Kontakt

*Pflichtangaben

Sozialwahl 2023


Die Versichertengemeinschaften, die sich in der AGuM zusammengeschlossen haben, beteiligen sich mit Listenverbindungen bei der DRV Bund und einigen regionalen Rentenversicherungsträgern an der Sozialwahl 2023, die am 31.05.2023 stattfinden wird. Darüber hinaus kandidieren die einzelnen Versichertengemeinschaften natürlich auch für die Verwaltungsratswahlen ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Die AGuM eröffnet mit der Auflegung ihres neuen Flyers die Öffentlichkeitsarbeit für die Sozialwahl 2023.

Gleichzeitig weisen wir auf ein sehr geschichtsträchtiges Datum hin: Die Soziale Selbstverwaltung feiert am 18. Mai 2023 ihren 70. Jahrestag. Die Sozialwahlen, in der alle 6 Jahre die Gremien der Sozialen Selbstverwaltung gewählt werden, blicken auf eine 70-jährige Tradition zurück. Das Prinzip der deutschen Sozialversicherung beruht auf strengen basisdemokratischen Regelungen. Im Zentrum stehen die Mitgliederparlamente, die bei der Sozialwahl gewählt werden und die weitgehend die Geschicke der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung bestimmen.

Der wesentliche Unterschied zu einem vom Staat bestimmten Sozialversicherungssystem besteht darin, dass die Betroffenen, nämlich die Versicherten, ihre Interessen selbst vertreten und Entscheidungen in ihren Belangen selbst herbeiführen können. Dieses basisdemokratische Verfahren ist ein hohes Gut, über das unsere Gesellschaft verfügt und das es zu stützen und abzusichern gilt. U.a. kann dies durch eine starke Beteiligung an den Sozialwahlen geschehen.

Die AGuM ruft hiermit alle Versicherten auf, sich an der Sozialwahl zu beteiligen; eine hohe Wahlbeteiligung garantiert den Fortbestand unserer selbstverwalteten Gesundheits- und Alterssicherungssysteme.

Dies schließt sich in 0Sekunden