1. Die steigende Lebens­er­war­tung ist eine erfreu­liche Tatsache und letztlich auch Ergebnis einer guten medizi­ni­schen Versor­gung. Bei der Zunahme älterer Menschen kommt dennoch der Pflege angesichts verän­derter gesell­schaft­li­cher Entwick­lungen und häufig spezi­fi­scher Erkran­kungs­formen in der zweiten Lebens­hälfte eine eigen­stän­dige politi­sche Bedeutung zu. Die organi­sa­to­ri­sche Verbin­dung von Kranken- und Pflege­kassen erweist sich aus der Fülle von Erfah­rungs­werten und Kennt­nissen der Versor­gungs­mög­lich­keiten als gelungene und versi­cher­ten­nahe Lösung.
  2. Ziel für pflege­be­dürf­tige Menschen muss die möglichst lange Erhaltung der Selbst­stän­dig­keit sein, die Gesund­heit und Beweg­lich­keit fördert und eine selbst­be­stimmte Lebens­füh­rung so weit wie möglich umsetzen lässt. Auch bei zu Pflegenden sollen Maßnahmen der Gesund­heits­för­de­rung dazu beitragen, Mobilität und Teilhabe zu erhalten und Abhän­gig­keit zu minimieren. 

    Dazu gehören ebenfalls niedrig­schwel­lige unbüro­kra­ti­sche Angebote im Zusam­men­spiel von Kranken- und Pflege­kassen, die solche Maßnahmen den Pflege­be­dürf­tigen auch zu Hause ermöglichen.
  3. Die Pflege­ver­si­che­rung soll mit ihren Möglich­keiten in ihrem gesetz­li­chen Rahmen aktiv dazu beitragen, dass für die Pflege­be­dürf­tigen eine menschen­wür­dige Betreuung zu Hause oder im Heim sicher­ge­stellt wird.

    Ein wichtiger Aspekt für die genannte Sicher­stel­lung einer menschen­wür­digen Betreuung ist natürlich auch die entspre­chende Finan­zie­rung. Die Pflege­re­form 2021 ist aller­dings für viele Betrof­fene eine Enttäu­schung.

    Im Bereich der Pflege­heime hat die Politik mit Maßnahmen reagiert, etwa die Entloh­nung der Pflege­kräfte, wie auch den zu leistenden Eigen­an­teil der Heimun­ter­brin­gung betref­fend. Die angekün­digte Erhöhung des Pflege­geldes wurde jedoch kommen­tarlos gestri­chen. Angesichts der Tatsache, dass der weitaus größte Teil der Pflege­be­dürf­tigen zu Hause betreut wird, fordern wir eine Erhöhung des Pflege­geldes und damit eine angemes­sene Wertschät­zung der Arbeit pflegender Angehöriger.
  4. Entschei­dender Maßstab für die Bewertung von Pfleg­ein­rich­tungen müssen die wirklich pflege­re­le­vanten Merkmale sein. Heime müssen eine lebens­werte und würdige Alter­na­tive sein. Die im Alter häufig an Demenz oder Depres­sion erkrankten Menschen sollen wertschät­zend und ihrer Situation angemessen begleitet werden.
  1. Eine eintre­tende Pflege­be­dürf­tig­keit fordert in beson­derem Maße die Angehö­rigen. Wohnort­nahe Pflege­stütz­punkte müssen die Aufgabe erfüllen, Betrof­fene und Angehö­rige umfassend, neutral und unabhängig über Pflege­leis­tungen und ‑einrich­tungen zu infor­mieren und zu beraten. Die Erfah­rungen der Pflege­kassen sind hierbei in beson­derer Weise zu nutzen.

    Weiterhin müssen die Pflege­kassen auf ihren Webseiten umfas­sende Infor­ma­tionen zur Verfügung stellen, um eine plötzlich einge­tre­tene Pflege­be­dürf­tig­keit unver­züg­lich auf diesem Wege organi­sieren zu können.
  2. Pflege­be­dürf­tige ebenso wie die, die Pflege leisten zu unter­stützen, ist eine umfas­sende gesell­schaft­liche Aufgabe, die weit über den Leistungs­ka­talog der gesetz­li­chen Pflege­ver­si­che­rung hinaus­geht. Die Politik in Bund, Ländern und Kommunen, aber auch die Sozial­partner bleiben aufge­for­dert, hierzu ihre notwen­digen Beiträge zu leisten. Stich­worte sind sowohl die Verein­bar­keit von Pflege und Beruf wie auch alters­ge­rechte Quartiers­ge­stal­tungen bzw. barrie­re­freie Wohnungen.
    Ebenso gilt es, neue techno­lo­gi­sche Möglich­keiten zu nutzen, um Assis­tenz­sys­teme markt­fähig zu machen und einzu­setzen, die eine sinnvolle Unter­stüt­zung von Pflege betrof­fener Menschen bieten. Des Weiteren verdienen die zahlrei­chen ehren­amt­li­chen Initia­tiven zur Unter­stüt­zung der Pflege auch der öffent­li­chen Anerken­nung.

    Dazu ist es erfor­der­lich, dass die Pflege­kassen die pflegenden Angehö­rigen aktiv anspre­chen, um die genannte Hilfe­stel­lung zu gewähr­leisten und somit ihrem Auftrag gerecht zu werden.
  3. Die Pflege­kassen sollen gemäß ihrem gesetz­li­chen Auftrag pflegende Angehö­rige nachhaltig unter­stützen und ihnen Infor­ma­tionen wie Anlei­tungen geben, die eigene Gesund­heit zu erhalten.