Stand­punkte

Medizinische Versorgung im ländlichen Raum
Droht eine Unterversorgung oder haben wir sie bereits?

Gesund­heits­aus­gaben in Höhe von 441 Milli­arden Euro im Jahr 2020 und 5,7 Millionen Beschäf­tigte im Gesund­heits­wesen im Jahr 2019 verdeut­li­chen die zentrale Bedeutung des Gesund­heits­sys­tems. Aber können alle Bürger unseres Landes gleicher­maßen davon profi­tieren? Die klare Antwort lautet NEIN.

Die Beschäf­ti­gung mit diesem Thema ist also nicht nur eine morali­sche, sondern auch eine staat­liche Pflicht, da erfor­der­liche Anpas­sungen der Daseins­vor­sorge vorzu­nehmen sind, damit in gefähr­deten Regionen zumindest eine Grund­ver­sor­gung garan­tiert werden kann.

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Nur Krankenkassen werden in die Pflicht genommen
Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Anläss­lich der Verab­schie­dung des Präven­ti­ons­ge­setzes durch das Bundes­ka­bi­nett erklärt der Verband der Ersatz­kassen e. V. (vdek):

Die Ersatz­kassen unter­stützen die Bundes­re­gie­rung in ihrer Absicht, Präven­tion als wichtige Säule in der gesund­heit­li­chen Versor­gung zu stärken und die Bevöl­ke­rung bei Entwick­lung und Ausbau von gesund­heits­för­dernden Verhal­tens­weisen zu unter­stützen und gesund­heit­liche Risiken zu reduzieren. Aller­dings bleibt das geplante Gesetz hinter diesen selbst­er­nannten Ansprü­chen zurück.

Die Ersatz­kassen stehen zu ihrer Verant­wor­tung im Bereich Präven­tion.“ Aller­dings sei in dem Präven­ti­ons­ge­setz kein umfas­sender und struk­tu­rierter Ansatz für eine nutzen­ori­en­tierte Präven­tion unter gesamt­ge­sell­schaft­li­cher Verant­wor­tung erkennbar. „Der Staat nimmt allein die Kranken­kassen in die Pflicht, obwohl diese bereits heute schon mit 50 Prozent der Haupt­fi­nan­cier in der Präven­tion sind. Präven­tion ist jedoch eine gesamt­ge­sell­schaft­liche Aufgabe, die neben dem Staat von allen Sozial­leis­tungs­trä­gern, der privaten Kranken­ver­si­che­rung und allen anderen betei­ligten Akteuren getragen und finan­ziert werden muss“, so Elsner.

Nicht nachvoll­ziehbar sei die unver­hält­nis­mä­ßige Erhöhung des Richt­wertes für Leistungen zur Gesund­heits­för­de­rung von 3,01 auf sechs Euro je Versi­chertem. Die gesetz­liche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) kann diese Steige­rung so kurzfristig nicht mit quali­täts­ge­si­cherten Angeboten umsetzen.

Eine einfache Mittel­er­hö­hung verbes­sert die Präven­tion nicht automa­tisch, – eine Ausga­ben­stei­ge­rung kann nur unter der Berück­sich­ti­gung langsam wachsender Struk­turen vollzogen werden“, so Elsner.

Gar nicht nachvoll­ziehbar sei der finan­zi­elle Obolus in Höhe von rund 35 Millionen Euro, den die Kranken­kassen an die Bundes­zen­trale für gesund­heit­liche Aufklä­rung (BZgA) zu zahlen hätten.

IGeL-Leistungen häufig wirtschaft­lich motiviert