Standpunkte
Medizinische Versorgung im ländlichen Raum
Droht eine Unterversorgung oder haben wir sie bereits?
Gesundheitsausgaben in Höhe von 441 Milliarden Euro im Jahr 2020 und 5,7 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen im Jahr 2019 verdeutlichen die zentrale Bedeutung des Gesundheitssystems. Aber können alle Bürger unseres Landes gleichermaßen davon profitieren? Die klare Antwort lautet NEIN.
Die Beschäftigung mit diesem Thema ist also nicht nur eine moralische, sondern auch eine staatliche Pflicht, da erforderliche Anpassungen der Daseinsvorsorge vorzunehmen sind, damit in gefährdeten Regionen zumindest eine Grundversorgung garantiert werden kann.
Nur Krankenkassen werden in die Pflicht genommen
Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Anlässlich der Verabschiedung des Präventionsgesetzes durch das Bundeskabinett erklärt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek):
Die Ersatzkassen unterstützen die Bundesregierung in ihrer Absicht, Prävention als wichtige Säule in der gesundheitlichen Versorgung zu stärken und die Bevölkerung bei Entwicklung und Ausbau von gesundheitsfördernden Verhaltensweisen zu unterstützen und gesundheitliche Risiken zu reduzieren. Allerdings bleibt das geplante Gesetz hinter diesen selbsternannten Ansprüchen zurück.
„Die Ersatzkassen stehen zu ihrer Verantwortung im Bereich Prävention.“ Allerdings sei in dem Präventionsgesetz kein umfassender und strukturierter Ansatz für eine nutzenorientierte Prävention unter gesamtgesellschaftlicher Verantwortung erkennbar. „Der Staat nimmt allein die Krankenkassen in die Pflicht, obwohl diese bereits heute schon mit 50 Prozent der Hauptfinancier in der Prävention sind. Prävention ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die neben dem Staat von allen Sozialleistungsträgern, der privaten Krankenversicherung und allen anderen beteiligten Akteuren getragen und finanziert werden muss“, so Elsner.
Nicht nachvollziehbar sei die unverhältnismäßige Erhöhung des Richtwertes für Leistungen zur Gesundheitsförderung von 3,01 auf sechs Euro je Versichertem. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann diese Steigerung so kurzfristig nicht mit qualitätsgesicherten Angeboten umsetzen.
„Eine einfache Mittelerhöhung verbessert die Prävention nicht automatisch, – eine Ausgabensteigerung kann nur unter der Berücksichtigung langsam wachsender Strukturen vollzogen werden“, so Elsner.
Gar nicht nachvollziehbar sei der finanzielle Obolus in Höhe von rund 35 Millionen Euro, den die Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu zahlen hätten.
IGeL-Leistungen häufig wirtschaftlich motiviert