AGuM
Die Arbeitsgemeinschaft ist der Zusammenschluss gewerkschaftlich unabhängiger und parteipolitisch neutraler Mitglieder und Interessengemeinschaften der Ersatzkassen. Diese Gemeinschaften sind Vereinigungen mit sozialpolitischer Zielsetzung gemäß § 48 SGB IV.
Die Arbeitsgemeinschaft ist ein nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches eingetragener Verein (AG Hamburg 69 VR 10779) und dient gemeinnützigen Zwecken.
Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist die Förderung der sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder sowie die Vertretung deren Interessen insbesondere gegenüber Bund, Ländern, sowie in der Öffentlichkeit.
Die Arbeitsgemeinschaft übernimmt die Beratung und Information ihrer Mitglieder in den Bereichen der Sozial- und Gesundheitspolitik. Sie ermöglicht einen Erfahrungsaustausch untereinander und unterstützt sie vor allem in Fragen der sozialen Sicherung, insbesondere der Sozialversicherung, der Selbstverwaltung und der Sozialversicherungswahlen.
Die Arbeitsgemeinschaft kann sich als Verband im Sinne des § 48 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV an den Sozialversicherungswahlen beteiligen.
Die Arbeitsgemeinschaft ist in der öffentlichen Liste, die im Deutschen Bundestag geführt wird, registriert. Damit wird sie zu allen sozialversicherungsrechtlichen Fragen und Gesetzgebungsverfahren angehört.
Alle in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gemeinschaften erfüllen die gesetzlichen Vorraussetzungen für die Teilnahme an Sozialversicherungswahlen. Überdies wird den über mehrere Jahrzehnte bestehenden Mitglieder- und Interessengemeinschaften in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.2.1971 (1 BvR 438/68) attestiert, dass sie sich durch jahrelanges Bestehen, kontinuierliche Vereinsarbeit, beständige Mitwirkung in den Selbstverwaltungsorganen und eine darauf gerichtete Aufgabenstellung in ihren Satzungen als dauernde, ernsthafte Sachwalter erlaubter und anerkannter Interessen ausgewiesen haben.