Vorschlag „Anlagemanagement“

Hamburg, im April 2022. Seit einigen Tagen wird wiederum thema­ti­siert, dass die Finanz­re­serven der Kranken­kassen zur Schlie­ßung der zu konsta­tie­renden Finanz­lücke in der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) dienen könnten. 

Landauf landab berechnen die Kredit­in­sti­tute und Banken Verwah­rent­gelte (Negativ­zinsen) auf höhere Einlagen. Diese belasten die solida­risch aufge­brachten Finanz­töpfe der Versi­cher­ten­ge­mein­schaft zusätz­lich. Entspre­chende Verluste zu vermeiden und mit der Verwah­rung der Versi­cher­ten­gelder weitere Erlöse zu erzielen, muss zu den gesund­heits­po­li­ti­schen Zielen gehören. Dabei wird es immer schwie­riger, angemes­sene Erträge zu erwirt­schaften, ohne Risiken einzu­gehen. Das Finanz- und Anlagen­ma­nage­ment der Kranken­kassen steht damit abermals vor vielfäl­tigen Heraus­for­de­rungen. Die Finanz­an­lagen müssen nicht nur ausrei­chend liquide, sondern vor allem auch sicher angelegt werden. Das Anlage­ge­schäft der GKV wird ehedem auch unter den derzei­tigen gesamt­wirt­schaft­li­chen und geopo­li­ti­schen Entwick­lungen immer anspruchs­voller. Die thema­ti­sierte, weitere Vermö­gens­ab­schöp­fung setzt nicht nur falsche Anreize, sondern kann auch nicht als nachhaltig angesehen werden. Eine solide Finanz­aus­stat­tung der GKV ist mehr als wünschens­wert. Die im Koali­ti­ons­pa­pier vorge­se­hene Entlas­tung ausge­suchter Leistungen der sozialen Pflege­ver­si­che­rung (SPV) zu Ungunsten der GKV wird die drama­ti­sche Finanz­lage noch weiter verschlim­mern, prognos­ti­ziert Prof. Dr. Hans‑R. Hartweg von der TK-Gemeinschaft.