Steuerzuschuss für 2022 an GKV ist nicht ausreichend

In einer ersten Bewertung des Kompro­misses zwischen dem Bundes­mi­nis­te­rium der Finanzen (BMF) und dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) über zusätz­liche Steuer­mittel für die gesetz­liche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) im Jahr 2022 stellt der Vorsit­zende der DAK Mitglie­der­ge­mein­schaft e. V., Walter Hoof, fest, dass es sich zwar um einen Schritt in die richtige Richtung handelt, weitere Schritte aber unerläss­lich sind, um eine finan­zi­elle Überfor­de­rung der Versi­cherten im kommenden Jahr zu vermeiden.

BMF und BMG haben sich vor wenigen Tagen darauf verstän­digt, dass die GKV im Jahr 2022 einen zusätz­li­chen Steuer­zu­schuss in Höhe von 7 Milli­arden Euro erhält; das BMG hatte 12,5 Milli­arden Euro gefordert.

Insbe­son­dere die coronabe­dingten Zusatz­be­las­tungen der Kranken­kassen – aber auch zahlreiche Gesetze aus der aktuellen Legis­la­tur­pe­riode – werden nach Berech­nungen der Experten – ohne einen angemes­senen und ausrei­chenden Steuer­zu­schuss – zu erheb­li­chen Mehrbe­las­tungen, d. h. zu einer deutli­chen Erhöhung des Zusatz­bei­trags führen.

Um die „Sozial­ga­rantie“ der Bundes­re­gie­rung einhalten zu können, ist es aus Sicht der DAK Mitglie­der­ge­mein­schaft e. V. unver­zichtbar, einen höheren Steuer­zu­schuss für das Jahr 2022 als der jetzt verein­barte vor der Bundes­tags­wahl 2021 verbind­lich festzulegen.

Dies ist auch erfor­der­lich, damit die Kranken­kassen Planungs­si­cher­heit für die Aufstel­lung ihrer Haushalte haben, die in den Monaten Oktober/November 2021 erstellt und der Aufsicht vorgelegt werden müssen.

Dies ist auch erfor­der­lich, damit die Kranken­kassen Planungs­si­cher­heit für die Aufstel­lung ihrer Haushalte haben, die in den Monaten Oktober/November 2021 erstellt und der Aufsicht vorgelegt werden müssen.

Da zu diesem Zeitpunkt nach der Bundes­tags­wahl die neue Bundes­re­gie­rung voraus­sicht­lich noch nicht in vollem Umfang handlungs­fähig sein wird, fordern wir die jetzige Bundes­re­gie­rung auf, eine verbind­liche Regelung in Bezug auf den erfor­der­li­chen zusätz­li­chen Steuer­zu­schuss 2022 an die GKV zu verein­baren und dies nicht der neuen Bundes­re­gie­rung zuzumuten, so Walter Hoof abschließend.