Sozialwahl 2023
Sozialwahlen setzen Demokratie voraus.
Bernd Heinemann
Auf Mitte des 19. Jahrhunderts geht unser Sozialstaat zurück. Da schon hatten die Knappschaftsvereine in den Vorständen eine Parität zwischen Arbeitern und Arbeitgebern und eine tragfähige Selbstverwaltung. Schon zuvor waren in den Gilden erste demokratische Grundmuster von Versicherungen entstanden.
Als Sozialstaat haben wir damit eine weit zurückreichende Tradition.
Grundsätzlich und offiziell wurde er am 17. November 1881 bei der Gründung der Krankenversicherung durch Bismarck, der den erkrankten Kaiser Wilhelm I bei der Parlamentseröffnung mit einer Kaiserlichen Botschaft vertrat, geboren. Ein weitreichender gesetzlicher Anspruch trat an die Stelle der Armenfürsorge.
1884 folgte die Gründung der Unfallversicherung und 1889 schließlich der Beginn der gesetzlichen Rentenversicherung, um den nicht mehr arbeitsfähigen Bürgern ein dauerhaftes Einkommen zu sichern. Als Nachweis dienten Versicherungsmarken, die bei der Polizei erworben werden konnten.
Die Bedeutung der Sozialwahl wurde 1911 mit der Reichsversicherungsordnung und dem darin verankerten Mitbestimmungsrecht begründet. 1913 fand sie allgemeinverbindlich zum erst Mal für alle Versicherten für 20 Jahre statt.
Den Nationalsozialisten war Mitbestimmung und Demokratiebestreben allerdings zu wieder. Zwischen 1933 und 1945 waren Sozialwahlen daher schlicht verboten.
Erst ab 1953 konnten die gesetzlich Versicherten mit zunächst nur 5 Millionen Wahlberechtigten in Westdeutschland wieder an Sozialwahlen teilnehmen. 2017 waren es 10-mal so viele, bei einer Wahlbeteiligung von 30,4 %.
Im kommenden Jahr besteht für die Versicherten zum ersten Mal in der Geschichte der Sozialwahlen die Möglichkeit auch „online“ zu wählen.
Dies ist zwar ein deutlicher Fortschritt aber gleichzeitig weisen immer noch sogenannte „Friedenswahlen“ bei einigen gesetzlichen Versicherungen in eine andere Richtung. Hier kommt es nicht zu einer echten Wahlhandlung, weil sich die Beteiligten vorher auf eine Einheitsliste geeinigt haben.
Die AGuM als Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen vertritt als echte demokratische Wahlhandlung das Prinzip der Urwahl, weil es den Versicherten ermöglicht wirklich auszuwählen wer sie in den Versicherungen vertreten soll.