Begleittext zur Sozialwahl 2023

Die Versi­cher­ten­ge­mein­schaften, die sich in der AGuM zusam­men­ge­schlossen haben, betei­ligen sich mit Listen­ver­bin­dungen bei der DRV Bund und einigen regio­nalen Renten­ver­si­che­rungs­trä­gern an der Sozial­wahl 2023, die am 31.05.2023 statt­finden wird. Darüber hinaus kandi­dieren die einzelnen Versi­cher­ten­ge­mein­schaften natürlich auch für die Verwal­tungs­rats­wahlen ihrer jewei­ligen Krankenkasse.

Die AGuM eröffnet mit der Auflegung ihres neuen Flyers die Öffent­lich­keits­ar­beit für die Sozial­wahl 2023.

Gleich­zeitig weisen wir auf ein sehr geschichts­träch­tiges Datum hin: Die Soziale Selbst­ver­wal­tung feiert am 18. Mai 2023 ihren 70. Jahrestag. Die Sozial­wahlen, in der alle 6 Jahre die Gremien der Sozialen Selbst­ver­wal­tung gewählt werden, blicken auf eine 70-jährige Tradition zurück. Das Prinzip der deutschen Sozial­ver­si­che­rung beruht auf strengen basis­de­mo­kra­ti­schen Regelungen. Im Zentrum stehen die Mitglie­der­par­la­mente, die bei der Sozial­wahl gewählt werden und die weitge­hend die Geschicke der Kranken‑, Renten- und Pflege­ver­si­che­rung bestimmen.

Der wesent­liche Unter­schied zu einem vom Staat bestimmten Sozial­ver­si­che­rungs­system besteht darin, dass die Betrof­fenen, nämlich die Versi­cherten, ihre Inter­essen selbst vertreten und Entschei­dungen in ihren Belangen selbst herbei­führen können. Dieses basis­de­mo­kra­ti­sche Verfahren ist ein hohes Gut, über das unsere Gesell­schaft verfügt und das es zu stützen und abzusi­chern gilt. U. a. kann dies durch eine starke Betei­li­gung an den Sozial­wahlen geschehen.

Die AGuM ruft hiermit alle Versi­cherten auf, sich an der Sozial­wahl zu betei­ligen; eine hohe Wahlbe­tei­li­gung garan­tiert den Fortbe­stand unserer selbst­ver­wal­teten Gesund­heits- und Alterssicherungssysteme.