Rechtzeitig tätig werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden!

Kranken­geld wegen derselben Krankheit wird bekannt­lich nicht unein­ge­schränkt gezahlt, sondern ist auf 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren begrenzt. Immer wieder erreichen Dirk Freese, BIV-Vorstands­mit­glied und langjäh­riger Versi­cher­ten­be­rater der Deutschen Renten­ver­si­che­rung Bund, Anfragen, wie es nach dem Ende des Kranken­geld­be­zugs weiter geht. Dirk Freese dazu: „Um nicht in ein mögliches finan­zi­elles Loch zu fallen und sich alle Handlungs­op­tionen offen zu halten, sollte man unbedingt frühzeitig tätig werden!“ Konkret bedeutet das für ihn, sich spätes­tens nach einjäh­rigem Kranken­geld­bezug um die Zeit danach zu kümmern. Die BARMER zum Beispiel hat dies regel­mäßig auf dem Radar und gibt ihren Versi­cherten entspre­chende Hinweise. „Warten Sie darauf aber nicht“, rät Freese, „sondern sprechen Sie Ihre Kranken­kasse ggf. auch selbst auf diesen Sachver­halt an oder wenden Sie sich an die BIV, die gern beratend tätig wird.“

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