1. Von der Gesund­heits­po­litik erwarten wir, dass sie sich aktiv sowohl den Chancen wie auch den Risiken der demogra­fi­schen, gesell­schaft­li­chen und techno­lo­gi­schen Verän­de­rungen stellt, um die Schaffung zukunfts­fä­higer Rahmen­be­din­gungen für eine stabile und umfas­sende Gesund­heits­ver­sor­gung innerhalb der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung garan­tieren zu können.
  2. Wir fordern von Bund und Ländern, ihre spezi­fi­schen Aufgaben und Verpflich­tungen im Rahmen der Gesund­heits­ver­sor­gung unein­ge­schränkt zu erfüllen. Der Teil-Rückzug von Bundes­län­dern aus der ihnen aufge­tra­genen Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung der Kranken­häuser, der die statio­näre Versor­gung und deren Beschäf­tigte massiv belastet, muss schnells­tens beendet werden. 

    Die flächen­de­ckende ambulante und statio­näre medizi­ni­sche Versor­gung sicher­zu­stellen muss dauer­hafte Aufgabe der Daseins­vor­sorge und somit auch Ziel politi­schen Handelns im Interesse der Patien­tinnen und Patienten sein.

  3. Der Erhalt und die Schaffung gesunder Lebens­ver­hält­nisse sind wichtige Beiträge zur Vermei­dung von Krank­heiten und eine Querschnitts­auf­gabe aller Politik­be­reiche. Bund, Länder und Kommunen müssen hier ihre Aufgaben konti­nu­ier­lich und zielfüh­rend wahrnehmen.
    Daneben erlangt die indivi­du­elle Präven­tion immer mehr die Bedeutung einer Inves­ti­tion in die eigene gesunde Zukunft. Maßnahmen zur Präven­tion sind jedoch auch am Arbeits­platz, in Schule, Ausbil­dung und Freizeit erfor­der­lich und deshalb eine gesamt­ge­sell­schaft­liche Aufgabe, die zwischen den vielfäl­tigen Akteuren sinnvoll koordi­niert werden muss.
  4. Wir fordern eine solida­ri­sche Kranken­ver­si­che­rung! Dieser auf dem Gedanken der Solida­rität basie­rende umfas­sende Versi­che­rungs­schutz der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung ist ein über Jahrzehnte bewährter, entschei­dend positiver Stand­ort­faktor. Er ist Garant für Stabi­lität, sozialen Frieden und gesell­schaft­liche Teilhabe.
  5. Wir sind gegen eine Einheits­kasse, denn unsere Gesell­schaft ist mannig­faltig – das muss auch bei der Gesund­heits­ver­sor­gung gelten. Ersatz­kassen und andere Kassen­arten bemühen sich im Wettbe­werb um die besten Lösungen für eine optimale Gesundheitsversorgung.
  1. Die Ersatz­kassen unter­nehmen besondere Anstren­gungen, damit ihre Versi­cherten nicht nur Betrof­fene, sondern Betei­ligte sind, die ihre jeweilige Kranken­kasse in sozialer Selbst­ver­wal­tung mitge­stalten und somit aktiv an der Weiter­ent­wick­lung des Gesund­heits­sys­tems mitwirken.

    Mitwir­kung und Mitge­stal­tung sind unerläss­lich, denn sie garan­tieren die Inter­es­sen­ver­tre­tung der Versi­cherten, die einen Anspruch auf bestmög­liche Gesund­heits­ver­sor­gung haben und diese mit ihren Beiträgen in wesent­li­chem Umfang finanzieren.

  2. Solida­rität, Sachleis­tung und Plura­lität müssen weiterhin die Ausgangs­basis einer zukunfts­fä­higen Gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung bilden. Dabei sind gleiche Bedin­gungen für alle Kassen­arten eine maßgeb­liche Grundvoraussetzung.
  3. Die medizi­ni­sche Versor­gung muss sich immer an Qualität und Wirtschaft­lich­keit messen lassen, sie muss wirksam und angemessen sein, sowie den ethischen Maßstäben unserer grund­ge­setz­li­chen Ordnung entspre­chen. 
    Die Politik muss die Kranken­kassen und ihre Verbände als gestal­tende Akteure der sozialen und solida­ri­schen Kranken­ver­si­che­rung so stärken, dass sie die Inter­essen der Versi­cherten gegenüber den Leistungs­er­brin­gern wirksam wahrnehmen können.
  4. Für Leistungen im Gesund­heits­sektor fordern wir einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz.
  5. Alle Versi­cherten haben einen Anspruch auf eine dem Bedarf entspre­chende, quali­tativ hohe medizi­ni­sche Versor­gung zu sozial vertret­baren Beiträgen. Medizi­ni­scher Fortschritt muss ihnen ohne Rücksicht auf ihre wirtschaft­liche Situation oder Alter im Rahmen von Sachleis­tungen zur Verfügung stehen. Die Vorteile einer perso­na­li­sierten Medizin, einer zielge­nauen Diagnose und Medika­tion müssen durch angemes­sene Preise erreichbar sein. Ebenso sind die Voraus­set­zungen zu schaffen, dass die Teilhabe am techno­lo­gi­schen Fortschritt (z. B. Teleme­dizin) im Rahmen der Vorgabe einheit­li­cher Lebens­be­din­gungen bundes­weit gleicher­maßen möglich ist.