Grund­sätzliche soziale Ziele

Die AGuM und die ihr angeschlos­senen Mitglie­der­ge­mein­schaften arbeiten unabhängig und partei­po­li­tisch ungebunden. Sie engagieren sich in den Selbst­ver­wal­tungs­or­ganen der gesetz­li­chen Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Unfall­ver­si­che­rungen und vertreten dort die Inter­essen der jewei­ligen Mitglieder.

Bei unserer Tätigkeit stehen die folgenden Leitziele im Mittelpunkt:

  1. Geglie­derte, gesetz­liche Sozial­ver­si­che­rung bildet den Rahmen

    Soziale Sicher­heit ist dauerhaft und stabil nur durch eine Organi­sa­tion wie die geglie­derte Sozial­ver­si­che­rung garan­tiert. Sie muss den Bürge­rinnen und Bürgern einen angemes­senen recht­li­chen, sozialen und wirtschaft­li­chen Schutz zu sozial verträg­li­chen Beitrags­sätzen bieten. Die Rahmen­be­din­gungen müssen so beschaffen sein, dass dabei Eigen­ver­ant­wor­tung und persön­liche Daseins­für­sorge im Rahmen der indivi­du­ellen Möglich­keiten gefördert werden.

  2. Angele­gen­heiten der Versi­cherten in einer starken Selbst­ver­wal­tung regeln

    Das Recht auf Selbst­ver­wal­tung ist für die geglie­derte Sozial­ver­si­che­rung unabdingbar und muss verfas­sungs­recht­lich garan­tiert sein. Die demokra­ti­sche Legiti­ma­tion der Selbst­ver­wal­tung soll durch eine echte und direkte Wahlhand­lung aller Versi­cherten in der Sozial­wahl erfolgen. Die gesetz­li­chen Aufgaben und Rechte der Selbst­ver­wal­tung müssen deren Unabhän­gig­keit und Wirksam­keit sicherstellen.

  3. Die Verläss­lich­keit der gesetz­li­chen Sozial­ver­si­che­rung erhalten

    Beitrags­zah­le­rinnen und Beitrags­zahler müssen in ihrer Lebens­pla­nung auf die Funktions- und Leistungs­fä­hig­keit der gesetz­li­chen Sozial­ver­si­che­rung vertrauen können. Ihre verläss­li­chen Grund­lagen sind zu sichern, auch durch eine paritä­ti­sche Finanzierung.

  4. Umfas­sende Versor­gung im Krank­heits- und Pflege­fall gewährleisten

    Wir treten für eine umfas­sende Versor­gung im Krank­heits­fall ein – unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialem und finan­zi­ellem Status oder Wohnort. Wir wollen eine zeitnahe medizi­ni­sche Versor­gung ohne lange Warte­zeiten und nach neuesten Erkennt­nissen der Wissen­schaft. Zweiklas­sen­me­dizin lehnen wir ab.

  5. Auskömm­li­ches Renten­ni­veau sichern

    Die gesetz­liche Renten­ver­si­che­rung muss langfristig ein auskömm­li­chen Renten­ni­veau sichern und Alters­armut vermeiden. Die Renten­kassen sind von versi­che­rungs­fremden Leistungen zu befreien bzw. wahrge­nom­mene Aufgaben durch Steuer­mittel auszu­glei­chen. Dabei ist eine angemes­sene Berück­sich­ti­gung der demogra­fi­schen Entwick­lung durch beitrags- und steuer­fi­nan­zierte Alters­ver­sor­gung vorzunehmen.

  1. Familien und demogra­fi­sche Entwick­lung im Blick behalten

    Die Unter­stüt­zung von Familien muss im Zentrum der Sozial­po­litik stehen. Kinder bedürfen der beson­deren Fürsorge und Unter­stüt­zung, damit sie alters- und entwick­lungs­ge­recht aufwachsen und sich entwi­ckeln können. Soziale Gerech­tig­keit ist auch vor dem Hinter­grund verän­derter gesell­schaft­li­cher und demogra­fi­scher Entwick­lungen sicherzustellen.

  2. Eine Finan­zie­rung durch alle Einkom­mens­arten gerechter gestalten

    Unsere Gesund­heits-Infra­struktur ist für alle da, egal wodurch sie ihr Geld verdienen. Darum müssen auch alle Einkom­mens­arten angemessen zur Finan­zie­rung der Infra­struktur und der Sozial­ver­si­che­rungs­sys­teme beitragen. Sozial­leis­tungen, Sozial­ab­gaben und Steuern dürfen den Anreiz zu einer beruf­li­chen Tätigkeit nicht mindern. Untätig­keit und Arbeit außerhalb der Steuer- und Sozial­leis­tungs­sys­teme dürfen nicht begüns­tigt werden. 

  3. Finan­zie­rung versi­che­rungs­fremder Leistungen ist Sache des Fiskus

    Aus politi­schen Gründen zugebil­ligte Leistungen außerhalb des origi­nären Kataloges der gesetz­li­chen Sozial­ver­si­che­rungen sind aus Steuer­mit­teln zu finan­zieren. Sie dürfen Sozial­ver­si­che­rungs­bei­träge nicht belasten. 

  4. Daten­schutz und techni­scher Fortschritt müssen Hand in Hand gehen

    Der Daten­schutz ist so auszu­ba­lan­cieren, dass der Schutz indivi­du­eller Belange und techni­scher Fortschritt gleicher­maßen möglich sind. Die Teilhabe am techni­schen Fortschritt erfordert eine leistungs­fä­hige (digitale) Infra­struktur. Diese muss durch den Staat zeitgemäß und flächen­de­ckend sicher­ge­stellt werden.