Aufgaben

  1. Die Gemein­schaften nehmen die sozial­po­li­ti­schen Inter­essen ihrer Mitglieder wahr und setzen sich für eine gerechte, quali­tativ hochwer­tige und ausge­gli­chene Gestal­tung der Sozial­ver­si­che­rungs­sys­teme ein.
  2. Die Gemein­schaften sind partei­po­li­tisch neutral, gewerk­schaft­lich unabhängig und betei­ligen sich an den Wahlen zu den Selbst­ver­wal­tungs­or­ganen der in ihrer Satzung genannten Sozial­ver­si­che­rungs­träger. Sie vertreten hierbei die Inter­essen der Versi­cherten, vor allem bei den Ersatz­kassen und der Bundes­ver­si­che­rungs­an­stalt für Angestellte.
  3. Die Gemein­schaften geben allen Versi­cherten die Möglich­keit, ihre Rechte auf Mitwir­kung und Mitbe­stim­mung in der Selbst­ver­wal­tung der Sozial­ver­si­che­rung wahrzunehmen.
  4. Die Gemein­schaften sehen die soziale Selbst­ver­wal­tung als eine unver­zicht­bare Ausdrucks­form unserer freiheit­lich demokra­ti­schen Grund­ord­nung an.
  5. Die Gemein­schaften unter­stützen und beraten ihre von den Versi­cherten in die Selbst­ver­wal­tungs­or­gane der Sozial­ver­si­che­rungs­träger gewählten Vertreter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  6. Die Gemein­schaften beraten und infor­mieren ihre Mitglieder in Fragen der Sozialpolitik.
  7. Die Gemein­schaften nehmen zu Fragen der Sozial­po­litik Stellung, tragen ihre Auffas­sung den gesetz­ge­benden Körper­schaften und der Politik vor. Sie vertreten die Inter­essen ihrer Mitglieder in der Öffent­lich­keit und tragen dadurch zur sozial­po­li­ti­schen Willens­bil­dung bei.“