AGuM

Die Arbeitsgemeinschaft ist der Zusammenschluss gewerkschaftlich unabhängiger und parteipolitisch neutraler Mitglieder und Interessen­gemeinschaften der Ersatzkassen. Diese Gemeinschaften sind Vereinigungen mit sozialpolitischer Zielsetzung gemäß § 48 SGB IV.

Die Arbeits­ge­mein­schaft ist ein nach den Vorschriften des Bürger­li­chen Gesetz­bu­ches einge­tra­gener Verein (AG Hamburg 69 VR 10779) und dient gemein­nüt­zigen Zwecken.

Zweck der Arbeits­ge­mein­schaft ist die Förderung der sozial­po­li­ti­schen Inter­essen ihrer Mitglieder sowie die Vertre­tung deren Inter­essen insbe­son­dere gegenüber Bund, Ländern, sowie in der Öffentlichkeit.

Die Arbeits­ge­mein­schaft übernimmt die Beratung und Infor­ma­tion ihrer Mitglieder in den Bereichen der Sozial- und Gesund­heits­po­litik. Sie ermög­licht einen Erfah­rungs­aus­tausch unter­ein­ander und unter­stützt sie vor allem in Fragen der sozialen Sicherung, insbe­son­dere der Sozial­ver­si­che­rung, der Selbst­ver­wal­tung und der Sozialversicherungswahlen.

Die Arbeits­ge­mein­schaft kann sich als Verband im Sinne des § 48 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV an den Sozial­ver­si­che­rungs­wahlen beteiligen.

Die Arbeits­ge­mein­schaft ist in der öffent­li­chen Liste, die im Deutschen Bundestag geführt wird, regis­triert. Damit wird sie zu allen sozial­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Fragen und Gesetz­ge­bungs­ver­fahren angehört.

Alle in der Arbeits­ge­mein­schaft zusam­men­ge­schlos­senen Gemein­schaften erfüllen die gesetz­li­chen Vorraus­set­zungen für die Teilnahme an Sozial­ver­si­che­rungs­wahlen. Überdies wird den über mehrere Jahrzehnte bestehenden Mitglieder- und Inter­es­sen­ge­mein­schaften in dem Beschluss des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 24.2.1971 (1 BvR 438/68) attes­tiert, dass sie sich durch jahre­langes Bestehen, konti­nu­ier­liche Vereins­ar­beit, bestän­dige Mitwir­kung in den Selbst­ver­wal­tungs­or­ganen und eine darauf gerich­tete Aufga­ben­stel­lung in ihren Satzungen als dauernde, ernst­hafte Sachwalter erlaubter und anerkannter Inter­essen ausge­wiesen haben.